Nichtigkeit eines Kaufvertrages

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn beide Parteien ( Angebot – Verkäufer und Annahme – Käufer ) mit einem bestimmten Preis für eine bestimmte Leistung / Ware einverstanden sind. Haben beide diesem Vertrag zugestimmt so ist dieser bindend. Daher sollten Sie sich zuerst im klaren sein, ob alle wichtigen Punkte in einem Vertrag vorhanden sind.
Diese Bindung kann allerdings für nichtig erklärt werden, wenn der Vertrag gegen bestimmte Punkte verstößt. Das heißt die Ware wird zurück gegeben sowie das Geld. Beide Parteien bekommen also die ursprüngliche Abgabe zurück.
Gründe für einen ungültigen ( nichtigen ) Kaufvertrag:

  • Unzurechnungsfähigkeit ( Beispiel: Sie standen zu der Zeit des Abschlusses unter Drogen )
  • Geschäftsunfähigkeit ( Beispiel: Das Alter von 18 Jahren wurde noch nicht erreicht )
  • Wucher ( Eine Wohnung wird überteuert angeboten, doch der Käufer muss diese mieten, da es kein anderes Angebot gibt )
  • Schein / Scherz ( Beispiel: Sie bestellen auf einem Volksfest 1.000.000 Bier )
  • Verstoß gegen gute Sitten ( Beispiel: Menschenhandel )
  • Formfehler ( Beispiel: Sie setzen statt einem Koma einen „Tausenderpunk“ – 10,00 / 1.000 )
  • Die Gebrauchsanweisung eines Gerätes liegt nicht in der deutschen Sprache vor